eine Situation, in der der Inhalt Ihrer Patientenverfügung bekannt sein sollte… Schaffen Sie mit unserer Hilfe die Voraussetzungen:
Sie übersenden uns ganz einfach mit Ihrem Archivierungsauftrag das Original
Ihrer Patientenverfügung.
Wir scannen dieses Original ein und bestätigen zugleich, dass das so gefertigte
Doppel Ihrer Patientenverfügung mit dem Original, das uns bei der Archivierung vorgelegen
hat, übereinstimmt.
Beides deponieren wir in einer individuellen Notfallbox auf einem Hochsicherheitsserver.
Der Zugang zu Ihrer Notfallbox ist ausschließlich über den individuellen Zugangscode möglich, den Sie dann auf Ihrem Notfallausweis aufgedruckt finden!
Sicher haben auch Sie selbst für eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit für das Original Ihrer Patientenverfügung gesorgt. Auch diesen Aufbewahrungsort dokumentieren wir in der Notfallbox.
Sie führen nur noch Ihren Notfallausweis ständig bei sich und schaffen damit die Voraussetzung dafür, dass Ihre Patientenverfügung als Manifest Ihres freien Willens auch in jeder Situation und zu jeder Zeit maßgeblich ist!
Auf die hinterlegten Daten kann ausschließlich über den Zugangscode auf Ihrem Ausweis rund um die Uhr und von jedem beliebigen Ort aus zugegriffen werden, an dem Internetzugang besteht; und internetfähig ist mittlerweile nahezu jedes Handy.
